Die untypische Währungsunion
Da wird also politische Einheit durch den Euro als Einheitswährung signalisiert. Und da ist seine vermeintliche Stärke gegenüber der US-Währung. Beides vermittelt Ruhm und Größe. Jedenfalls auf den ersten Blick.
Doch sind ernsthafte Zweifel angebracht. Sie gründen sich auf die Konstruktion des Eurosystems (ESZB), die kaum jemand kennt. Das ESZB ist ein aus 16 nationalen Zentralbanken (NZB) und der Europäischen Zentralbank (EZB) bestehender dezentraler Verbund, der für die Steuerung und Emission des Geldes in der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWU) zuständig ist. Natürlich gehört eine einheitsstiftende Symbolik in Form einer Einheitswährung zum EU-Politrepertoire, doch sollte das politische Kapital dem ökonomischen untergeordnet sein – und nicht umgekehrt.
Das Fehlen einer „wirklichen“ Zentralbank dürfte jedenfalls nicht ganz in dieses romantische Einheitsbild passen; die EZB spielt mithin keinesfalls die Rolle, die der Name suggeriert. 1930 analysierte der schwedische Ökonom Erik Lindahl den Untergang der beiden großen europäischen Währungsunionen (die Lateinische Münzunion 1865–1927 und die Skandinavi-sche Münzunion 1873–1924) und stellte fest, dass das Fehlen einer wirklichen Zentralbank und eines gemeinsamen Finanzministers Gründe für das Scheitern dieser Währungsunionen waren. Die situative Auslegung bzw. Missachtung der Maastrichter Stabilitätskriterien, die selbst nach dem Lissaboner Vertag unverändert schwerfällige Entscheidungsstruktur des Rats der EU-Finanzminister und der EU-Kommission wie auch das Fehlen eines „Lender of last Resort“ verheißen deshalb nichts Gutes.
Auch wenn auf den Banknoten die EZB als Emissionsbank ausgewiesen wird, sind einzig und allein die NZB die echten Notenbanken im ESZB. Damit die EZB nicht als virtuelle Zentralbank solcher Art dasteht, ist im Januar 2002 vom Gouverneursrat der EZB beschlossen wor-den, dass acht Prozent der von den NZB emittierten Noten als EZB-Noten zu gelten haben. Die NZB sind gewissermassen die 16 Mütter der einen EZB-Tochter, die mit Kapital ausgestattet wurde, aber weitgehend von den Refinanzierungsoperationen der NZB ausgeschlossen ist. Die Aufgabe der Tochter beschränkt sich vor allem darauf, die Refinanzierungsoperationen der NZB zu koordinieren und die Entscheidungen durch den EZB-Präsidenten zu verkünden.
Aus Sorge, dass eine Finanzkrise das Vertrauen in die gemeinsame Währung erschüttern könnte, hat man im Stil der Verschleierungstaktik die Erkennung der herausgebenden NZB anhand des Erstbuchstaben in der Seriennummer in der alphabethisch Reihenfolge (nach ihrer Landessprache) der Länder mit den Buchstaben des umgekehrten Alphabets versehen. So erhielt Belgien den Buchstaben „Z“, Deutschland „X“ etc. Dass der Euroraum kein wirklich optimaler Währungsraum ist, zeigt sich auch darin, dass Bargeldmeldepflichten selbst beim innergemeinschaftlichen Grenzübertritt bestehen.
Viel gravierender jedoch ist der von Land zu Land unterschiedliche Realzins im Euroraum. Eine Rücksichtsnahme auf nationale Wachstums- und Inflationsraten ist aufgrund des einheitlichen Refinanzierungssatzes und der ein für allemal festgelegten Geldmenge der NZB ausgeschlossen. Wenn also bei gleichen nominalen Zinsen die Preise im Euroraum unterschiedlich steigen, führt dies zu unterschiedlichen Inflationsraten, dies wiederum zu unterschiedlichen Realzinsen und dies unweigerlich zu einem Konvergenzproblem innerhalb des Währungs-raums. Die Nichtbeachtung grundlegender Voraussetzungen nach der Theorie von Robert Mundell über die „optimalen Währungsräume“, wonach erfolgreiche Währungsunionen auch einheitliche Realzinsen haben, könnte sich als folgenschwer erweisen. Die Bürde wird von Ländern mit niedrigen Inflationen getragen, weil diese sich zu höheren Realzinsen refinanzieren müssen und kaum Wachstumseffekte auslösen können.
Doch wie seriös sind die ohnehin aufgeweichten Maastrichter Stabilitätskriterien? Die Staaten können sie durch Refinanzierung über nicht marktfähige Sicherheiten (Schuldverschreibungen der Kategorie 2) bei den jeweiligen NZB leicht umgehen. Das privilegierte Verhältnis zwischen staatlichen Banken und der naturgemäss eng verbundenen öffentlichen Hand ermöglicht damit einen bevorzugten Zugang zu Zentralbankgeld, ohne dass sich jemand dafür zu rechtfertigen bräuchte. Denn die nationalen Verzeichnisse der Emittenten solcher nicht marktfähigen Sicherheiten sind nicht öffentlich und unterliegen auch nicht der Kontrolle durch die EZB.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Architektur der Konvergenz auf die krisenerschütterten osteuropäischen Staaten auswirken wird. Heute kann man davon ausgehen, dass der Euro weder der erste noch der letzte Versuch einer europäischen Währungsunion ist.
Sursa: www.novo-argumente.com