Stopp der Abschaffung der Freiheit durch Wissenschaft und Forschung

Unsere Gesellschaft steht vor einer weit grösseren Herausforderung als alle Kriege und politischen Fehden der letzten Jahrhunderte zusammen. Die Verteilungskämpfe der Vergangenheit können nicht mal einen kleinen Vorgeschmack dafür bieten, was die Menschheit an der Schwelle zur vierten industriellen Revolution erwartet.

Der „alte Mensch“ hat für die Technikeliten aufgrund seiner Emotionalität, Gebrechlichkeit, seines natürlichen Lächelns und Charmes, seiner Empathie und vor allem durch seinen freien Willen ausgedient. „Den Menschen verbessern und optimieren“ ist ein uralter Menschentraum, der schon mehrfach entgleist ist. Der Transhumanismus oder die Idee von der Optimierung des Menschen mit Hilfe von neuster Technik, die Schaffung eines „neuen Menschen“ mit libertärem und neoliberalem Denken, Genetik, Nanotechnologie, Eugenik und künstlicher Intelligenz. All das ist unweit davon, unsere freiheitliche Grundordnung in ein neues Ausschwitz zu verwandeln.

Als einzige direkte Demokratie der Welt kann die Schweiz durch eine Volksinitiative zur Ächtung dieser demokratiefeindlichen, menschenverachtenden, den freien Willen des Menschen verhöhnenden Ideologie nicht nur das Fundament der humanistischen Gesellschaftsordnung aufrechterhalten, sondern an alle freien Menschen dieser Welt die Botschaft senden, dass es sich lohnt für die Freiheit zu kämpfen.

„Der Transhumanismus reinigt das menschliche Elend[1], so die Worte des schwedischen Trans(in)humanisten Pär Segerdahl. Der Forscher am CRB (Zentrum für Ethische & Bioethische Forschung) der berühmten Universität Uppsala ist unter anderem für ethische Fragen des EU-Projekts Sienna[2] zuständig. Das vor einigen Jahren ins Leben gerufene „Sienna Project“ zum Transhumanismus soll die Leitlinien zur neuen zerstörerischen Weltreligion, der Wachstumsideologie und des Neoliberalismus, erarbeiten. Das Schreckensgespenst hat somit in unserer unmittelbaren Nachbarschaft sichtbare Züge bekommen. Wir müssen uns und unsere Freiheit in der Schweiz davor schützen.

Damit das unmenschliche, faschistoide, verachtende, elitäre, diskriminierende Gespenst nicht zur bitteren Realität wird, sollte der Gesetzgeber durch den Willen des Souveräns dazu gedrängt werden, den Verfassungsartikel zur Menschenwürde um einen Zusatz zum Schutz des freien Willens und der Unversehrtheit vor transhumanistischen Praktiken zu ergänzen. Die Definition des deutschen Bundesverfassungsgerichts wäre hierfür besonders geeignet: „Dem Schutz der Menschenwürde liegt die Vorstellung vom Menschen als einem geistig-sittlichen Wesen zugrunde, das darauf angelegt ist, sich in Freiheit selbst zu bestimmen und zu entfalten. Die unverlierbare Würde des Menschen bestehe gerade darin, dass er als verantwortliche Person anerkannt bleibe“[3]. Doch soll dieser Schutz nicht rein theoretischer Natur sein. Ebenso sollte eine solche Volksinitiative das Antidiskriminierungsgesetz um den Tatbestand der Verbreitung von transhumanistischem Gedankengut erweitern. Um  Wissenschaftler davon abzuhalten, daran zu tüfteln, den Menschen überflüssig zu machen, und Journalisten von der Lobpreisung und Verbreitung solcher Eliten-Ideologien, sollte eine solche Initiative auch auf die Anpassung des Geldwäschetatbestands abzielen, um Geldgeber- und Empfänger zu bestrafen. Somit wären die Geldflüsse der menschenverachtenden Strukturen trockengelegt. Der Schutz unserer Freiheit erfordert effiziente Gesetze, damit menschunwürdige Theorien der NS-Ideologie gleichgesetzt werden und als solche keinen Platz in der Öffentlichkeit, der Wissenschaft oder geschweige denn in Parlamentsdebatten haben. Die humanistische Ethik ist keine Verhandlungsmasse der Krypto-Religion oder abwegiger Allmachtsphantasien Weniger.

Auch sollte die Initiative den Nachrichtendienst des Bundes zur Offenlegung sämtlicher durch nachrichtendienstliche Mittel beschaffter Informationen verpflichten, welche die verfassungsmässig neu zu definierenden Würde des Menschen tangieren. Informationen über die technische Anpassung bis zur Abschaffung des Menschen betreffen alle Bürger, weshalb hier keine Geheimhaltungspflicht besteht. Die Informationspflicht ergibt sich auch aus der Notwendigkeit, dass man sich mit demokratischen Mittel nicht gegen eine Entwicklung zur Wehr setzen kann, die den Menschen aus dem humanistischen Weltbild herausreisst, wenn man den Feind der Demokratie nicht kennt.

Die Schweiz hat sich vor über achthundert Jahren durch ihre Gründung vom Feudalismus losgesagt und das Fundament einer demokratischen Ordnung gelegt. Eine dem Feudalismus wie auch dem Transhumanismus fremde Grundfeste ist der freie Wille des Menschen. Ein solches Referendum wäre die erste aber auch letzte Abstimmung gegen die Abschaffung des Menschen und der Freiheit.    


[1] Transhumanism purifies human misery – The Ethics Blog (uu.se)

[2] Start – SIENNA (sienna-project.eu)

[3] DFR – BVerfGE 45, 187 – Lebenslange Freiheitsstrafe (unibe.ch) Rn. 144

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